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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19 (https://dejure.org/2021,5592)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19 (https://dejure.org/2021,5592)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 12 Sa 1859/19 (https://dejure.org/2021,5592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrtzeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit; Unverhältnismäßigkeit bei Kumulierung von Wegezeiten; Unbezahlte Wegstrecke von mehr als einer Stunde am Tag als disproportionales Verhältnis; Verschlechterungsverbot durch vertragliche Absprachen möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung in einer Betriebsvereinbarung über Fahrzeiten

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Betriebsvereinbarung über unbezahlte Wegezeiten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Innerbetriebliches Pendeln ist Arbeitszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Es handelt sich nicht um eigennützig zurückgelegte Wegezeiten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, die grundsätzlich nicht vergütungspflichtig sind (vgl. BAG, 22. April 2009 - 5 AZR 292/08, juris Rn 15).

    Kann sich der Arbeitnehmer von seiner Wohnung aus unmittelbar zu einem außerhalb gelegenen Arbeitsplatz begeben, anstatt den Umweg über den Betrieb nehmen zu müssen, kommt die Anrechnung einer Ersparnis in Betracht (BAG, 22. April 2009 - 5 AZR 292/08, juris Rn 19; vgl. auch Boemke, RdA 2020, 65, 68).

    Dies gilt auch für das Verhältnis zwischen arbeitsvertraglichen Vergütungsabsprachen, die sich auf Fahrzeiten erstrecken, und Betriebsvereinbarungen, die insoweit Vergütungsabsenkungen regeln (vgl. BAG, 22. April 2009 - 5 AZR 292/08, juris Rn 23).

    Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Festlegungen über den Umfang der Arbeitspflicht mit Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung, die ebenfalls unter den Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung gestellt sein können (BAG, 22. April 2009 - 5 AZR 292/08, juris Rn 23).

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Günstigere einzelvertragliche Vereinbarungen gehen daher den belastenden Regelungen einer Betriebsvereinbarung vor (BAG, 5. März 2013 - 1 AZR 417/12, juris Rn 55).

    (a) Die Arbeitsvertragsparteien können - ausdrücklich oder konkludent - ihre vertraglichen Absprachen dahingehend gestalten, dass sie einer Abänderung durch betriebliche Normen unterliegen (BAG, 5. März 2013 - 1 AZR 417/12, juris Rn. 60).

    (5) Für die Annahme einer durch die Stellung von AGB seitens des Arbeitgebers konkludent vereinbarten Betriebsvereinbarungsoffenheit (dazu BAG, 5. März 2013 - 1 AZR 417/12, juris Rn. 60) ist angesichts der ausdrücklichen Ansprache von Betriebsvereinbarungen im schriftlichen Arbeitsvertrag kein Raum.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Es gilt auch für das Verhältnis von vertraglichen Ansprüchen zu den Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung (BAG, 16. September 1986 - GS 1/82, juris Rn. 25).

    Häufig wird der Arbeitgeber in die von ihm formulierte Einheitsregelung oder in seine Gesamtzusage den Vorbehalt aufnehmen, dass eine spätere betriebliche Regelung den Vorrang haben solle (BAG, 16. September 1986 - GS 1/82, juris Rn. 53).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Die Betriebsparteien haben dementsprechend grundsätzlich auch die Befugnis, in freiwilligen Betriebsvereinbarungen Regelungen zu treffen, welche die Arbeitnehmer belasten (BAG, 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06, juris Rn. 14).

    Eingriffe in die allgemeine Handlungsfreiheit müssen verhältnismäßig bleiben (BAG, 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06, juris Rn. 22, 24).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Das ist unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen (BAG, 18. März 2020 - 5 AZR 25/19, juris Rn. 17f).

    Dabei kann eine Vergütung für Fahrzeiten auch ganz ausgeschlossen werden, sofern mit der getroffenen Vereinbarung nicht der jedem Arbeitnehmer für tatsächlich geleistete vergütungspflichtige Arbeit nach § 1 Abs. 1 MiLoG zustehende Anspruch auf den Mindestlohn unterschritten wird (BAG, 18. März 2020 - 5 AZR 25/19, juris Rn 20).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Die rechtliche Bewertung von Zeitpannen oder bestimmten Tätigkeiten als Arbeitszeiten im Sinne dieses Mitbestimmungsrechts ist kein möglicher Gegenstand betrieblicher Regelungen (BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18, juris Rn 22f; BAG, 18. März 2020 - 5 AZR 36/19, juris Rn 27).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Anders als es das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung zu einer nicht unähnlichen Betriebsnorm angenommen hat (BAG, 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05, Rn. 27, juris), kann auch nicht angenommen werden, die Regelung betreffe nur den Inhalt der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung und lasse die Höhe der Vergütung unberührt.
  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18

    Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Die rechtliche Bewertung von Zeitpannen oder bestimmten Tätigkeiten als Arbeitszeiten im Sinne dieses Mitbestimmungsrechts ist kein möglicher Gegenstand betrieblicher Regelungen (BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 11/18, juris Rn 22f; BAG, 18. März 2020 - 5 AZR 36/19, juris Rn 27).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Bloße zeitliche Geltungslücken zwischen einem abgelaufenen und einem zu erwartenden Tarifvertrag hindern die Sperrwirkung nicht (BAG, 22. März 2005 - 1 ABR 64/03, juris Rn 43).
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 617/15

    Arbeitszeitkonto - tarifliches Beschäftigungsverbot an Vorfesttagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
    Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht nach § 611a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erbracht hat oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands nicht erbringen musste und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte und gezahlte Vergütung erbringen muss (BAG, 29. Juni 2016 - 5 AZR 617/15, juris Rn. 17).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 397/17

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

  • BAG, 05.08.2021 - 5 AZR 121/21

    Unzulässige Revision

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Januar 2021 - 12 Sa 1859/19 - wird als unzulässig verworfen.
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